Bericht über das Liberale Rechtsgespräch: „Compliance – Fluch oder Segen?“
15. April 2010 | Von admin | Kategorie: NewsBericht über das Liberale Rechtsgespräch zum Thema „Compliance – Fluch oder Segen?“, das am Donnerstag, 29. April 2010 17.00 Uhr Justizministerium, Großer Sitzungssaal Stuttgart stattgefunden hat.
Compliance: Überlebensnotwendig für jedes Unternehmen
Am 29. April 2010 lud die Vereinigung Liberaler Juristen in Baden-Württemberg e.V. (VLJ-BW) gemeinsam mit der Reinhold-Maier-Stiftung zu einem Liberalen Rechtsgespräch ins Justizministerium Baden-Württemberg ein. Professor Dr. Jochen Deister von der German Graduate School of Management & Law in Heilbronn (GGS) referierte zur Fragestellung „Compliance – Fluch oder Segen?“.
Zunächst begrüßte der Justizminister und Stellvertretender Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Professor Dr. Ulrich Goll die über 50 Teilnehmer aus Unternehmen, Anwaltschaft und Justiz und hob die Brisanz des Themas hervor. Justizminister Goll dankte der VLJ BW, den Vorstandsmitgliedern Dr. Mario Axmann (Vorsitzender) und Sintje Leßner für die Initiierung der Veranstaltung. Goll betonte, dass Schlagzeilen um Unternehmen wie Siemens oder Telecom zeigten, dass die Gerichte die zuständigen Compliance-Beauftragten mehr und mehr auch in die strafrechtliche Verantwortung nehmen. In welcher Form dem begegnet werden kann, erläuterte der Referent Professor Dr. Jochen Deister anhand seiner Thesen:
- Compliance – die Tür zu wertorientierter Führung
Compliance ist das Modewort der letzten Jahre. Doch besteht Compliance wirklich nur in der Überwachung gesetzlicher Regeln? Sind ein paar Schulungen und eine schöne Ethik-Richtlinie ausreichend, um Wirtschaftsstrafprozesse, Korruptionsaffären und Finanzskandale zu verhindern? Ist Compliance nicht vielmehr die Eingangstür in die wertorientierte Führung von Geschäftsbeziehungen? Das konstatierte zumindest Dr. Jochen Deister, Professor für deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, Informations- und Kommunikationsrecht an der GGS in Heilbronn und Leiter des deutschlandweit einzigen Syndikus-Instituts.
- Compliance ist überlebensnotwendig für jedes Unternehmen
Tatsächlich ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ein Compliance-Beauftragter verantwortlich für die Verhinderung von Rechtsverstößen. Er muss insbesondere Straftaten verhindern, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen. Deister machte innerhalb seines Vortrags deutlich, dass es nicht ausreiche, sich auf diese rein juristische Aufgabenbeschreibung zu beschränken. Er sieht in Compliance noch mehr. Für ihn ist Compliance überlebensnotwendig für jedes Unternehmen.
- Compliance nur über positive Unternehmenskultur
Warum? Beschränkt man Compliance nur auf die Überwachung von Regeln, werden Mitarbeiter eines Unternehmens immer nach Schlupflöchern in diesen Regeln suchen und diese auch finden. Compliance kann nur über eine positive Unternehmenskultur erreicht werden; nur eine positive Unternehmenskultur, die von allen Unternehmensangehörigen auch tatsächlich gelebt wird, führt zu moralisch, ethisch und rechtlich einwandfreiem Verhalten, so Deister.
- Nachhaltige Effekte für Unternehmen
Dabei belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass eine positive Unternehmenskultur nachhaltige wirtschaftliche Effekte für Unternehmen haben. Firmen mit einer entsprechenden Kultur haben eine geringere personelle Fluktuation, verlieren weniger Geschäftsmöglichkeiten und senken das Risiko für Wirtschaftskriminalität.
- Verhältnis zum Betriebsrat
Deister plädierte auch dafür, die klassische Konfliktsituation mit dem Betriebsrat zu überdenken. „Bindet man die Arbeitnehmervertretung beispielsweise bei der Einführung einer Ethik-Richtlinie aktiv ein und löst sich so von klassischen Verhaltensmustern, zeigt sich großes Erfolgspotenzial“, erläuterte der GGS-Professor. Das ergebe vor allem zwei Vorteile:
- Nur ein Verhandlungspartner
Der erste Vorteil: Man müsse nur mit einem Verhandlungspartner sprechen, dem Betriebsrat, den man im Rahmen der Mitbestimmung ohnehin einbinden müsse. Im Gegensatz zur arbeitsvertraglichen Lösung müsse also nicht das Einverständnis jedes einzelnen Angestellten eingeholt werden.
- Größere psychologische Akzeptanz
Außerdem führe die Einbindung des Betriebsrats auch zu einer größeren psychologischen Akzeptanz der Ethik-Richtlinie bei den Mitarbeitern. Diese hätten das Gefühl, dass ihnen nicht einseitig von der Geschäftsleitung etwas vorgesetzt werde, sondern dass der Betriebsrat ihre Interessen wahrgenommen habe, so Deister weiter.
- Zusammenfassend stellte Jochen Deister fest: Compliance ist mehr als das Einhalten gesetzlicher Vorschriften. Für ein ethisch, moralisch und rechtlich einwandfreies Verhalten bedarf es einer positiven Unternehmenskultur, die von allen Mitarbeitern – von der Führungsebene bis zum Angestellten – gelebt wird.
In der sich anschließenden Diskussion brachten die Teilnehmer ihre praktischen Erfahrungen als Compliance-Beauftragter, Unternehmensjurist und als anwaltlicher Berater ein. Es wurde deutlich, dass das Risiko für Wirtschaftskriminalität durch eine positive Unternehmenskultur spürbar gesenkt werden kann.
Rechtsanwältin Stefanie Assmann, Stuttgart
Vorstandsmitglied der VLJ BW