05.09.2010 02:36 Uhr

Bericht über das Liberale Rechtsgespräch: „Compliance – Fluch oder Segen?“

Bericht über das Liberale Rechtsgespräch zum Thema „Compliance – Fluch oder Segen?“, das am Donnerstag, 29. April 2010 17.00 Uhr Justizministerium, Großer Sitzungssaal Stuttgart stattgefunden hat.

 Compliance: Überlebensnotwendig für jedes Unternehmen

Am 29. April 2010 lud die Vereinigung Liberaler Juristen in Baden-Württemberg e.V. (VLJ-BW) gemeinsam mit der Reinhold-Maier-Stiftung zu einem Liberalen Rechtsgespräch ins Justizministerium Baden-Württem­berg ein. Professor Dr. Jochen Deister von der German Graduate School of Management & Law in Heilbronn (GGS) referierte zur Fragestellung „Compliance – Fluch oder Segen?“.

Zunächst begrüßte der Justizminister und Stellvertretender Ministerpräsident des Landes Baden-Würt­temberg Professor Dr. Ulrich Goll die über 50 Teilnehmer aus Unternehmen, Anwalt­schaft und Justiz und hob die Brisanz  des Themas hervor. Justizminister Goll dankte der VLJ BW, den Vorstandsmitgliedern Dr. Mario Axmann (Vorsitzender) und Sintje Leßner für die Initiierung der Veranstaltung. Goll betonte, dass Schlagzeilen um Unter­nehmen wie Siemens oder Telecom zeigten, dass die Gerichte die zuständigen Compliance-Beauf­tragten mehr und mehr auch in die strafrechtliche Verantwortung nehmen. In welcher Form dem be­gegnet werden kann, erläuterte der Referent Professor Dr. Jochen Deister anhand seiner Thesen:

 

  • Compliance – die Tür zu wertorientierter Führung
    Compliance ist das Modewort der letzten Jahre. Doch besteht Compliance wirklich nur in der Überwachung gesetzlicher Regeln? Sind ein paar Schulungen und eine schöne Ethik-Richtlinie ausreichend, um Wirtschaftsstrafprozesse, Korruptionsaffären und Finanzskandale zu verhindern? Ist Compliance nicht vielmehr die Eingangstür in die wertorientierte Führung von Geschäftsbeziehungen? Das konstatierte zumindest Dr. Jochen Deister, Professor für deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, Informations- und Kommunikationsrecht an der GGS in Heilbronn und Leiter des deutschlandweit einzigen Syndikus-Instituts.

 

  • Compliance ist überlebensnotwendig für jedes Unternehmen
    Tatsächlich ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ein Compliance-Beauftragter verantwortlich für die Verhinderung von Rechtsverstößen. Er muss insbesondere Straftaten verhindern, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen. Deister machte innerhalb seines Vortrags deutlich, dass es nicht ausreiche, sich auf diese rein juristische Aufgabenbeschreibung zu beschränken. Er sieht in Compliance noch mehr. Für ihn ist Compliance überlebensnotwendig für jedes Unternehmen.

 

  • Compliance nur über positive Unternehmenskultur
    Warum? Beschränkt man Compliance nur auf die Überwachung von Regeln, werden Mitarbeiter eines Unternehmens immer nach Schlupflöchern in diesen Regeln suchen und diese auch finden. Compliance kann nur über eine positive Unternehmenskultur erreicht werden; nur eine positive Unternehmenskultur, die von allen Unternehmens­angehörigen auch tatsächlich gelebt wird, führt zu moralisch, ethisch und rechtlich einwandfreiem Verhalten, so Deister.

 

  • Nachhaltige Effekte für Unternehmen
    Dabei belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass eine positive Unter­neh­menskultur nachhaltige wirtschaftliche Effekte für Unternehmen haben. Firmen mit einer entsprechenden Kultur haben eine geringere personelle Fluktuation, ver­lieren weniger Geschäftsmöglichkeiten und senken das Risiko für Wirtschafts­krimi­nalität.

 

  • Verhältnis zum Betriebsrat
    Deister plädierte auch dafür, die klassische Konfliktsituation mit dem Betriebsrat zu überdenken. „Bindet man die Arbeitnehmervertretung beispielsweise bei der Ein­führung einer Ethik-Richtlinie aktiv ein und löst sich so von klassischen Verhaltens­mustern, zeigt sich großes Erfolgspotenzial“, erläuterte der GGS-Professor. Das er­gebe vor allem zwei Vorteile:

 

  • Nur ein Verhandlungspartner
    Der erste Vorteil: Man müsse nur mit einem Verhandlungspartner sprechen, dem Be­triebsrat, den man im Rahmen der Mitbestimmung ohnehin einbinden müsse. Im Ge­gensatz zur arbeitsvertraglichen Lösung müsse also nicht das Einverständnis jedes einzelnen Angestellten eingeholt werden.

 

  • Größere psychologische Akzeptanz
    Außerdem führe die Einbindung des Betriebsrats auch zu einer größeren psychologi­schen Akzeptanz der Ethik-Richtlinie bei den Mitarbeitern. Diese hätten das Gefühl, dass ihnen nicht einseitig von der Geschäftsleitung etwas vorgesetzt werde, sondern dass der Betriebsrat ihre Interessen wahrgenommen habe, so Deister weiter.

 

  • Zusammenfassend stellte Jochen Deister fest: Compliance ist mehr als das Ein­halten gesetzlicher Vorschriften. Für ein ethisch, moralisch und rechtlich einwand­freies Verhalten bedarf es einer positiven Unternehmenskultur, die von allen Mit­arbeitern – von der Führungsebene bis zum Angestellten – gelebt wird.

 

In der sich anschließenden Diskussion brachten die Teilnehmer ihre praktischen Erfah­rungen als Compliance-Beauftragter, Unternehmensjurist und als anwaltlicher Berater ein. Es wurde deutlich, dass das Risiko für Wirtschaftskriminalität durch eine positive Unter­nehmenskultur spürbar gesenkt werden kann.

 

Rechtsanwältin Stefanie Assmann, Stuttgart

Vorstandsmitglied der VLJ BW


Rechtspolitische Herbstexkursion des VLJ BW am 24.10.09

Am 24.10.2009 startete die VLJ BW zu ihrer jährlichen Rechtspolitischen Herbstexkursion nach Karlsruhe.

Am Samstagmorgen stand für die mitgereisten 20 VLJ-Mitglieder ein Besuch bei der Bundesanwaltschaft auf dem Programm. Herr Bundesanwalt beim BGH Rolf Hannich, Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft, führte zunächst durch die Räume der Behörde, stellte ihre Aufgaben und Arbeitsweise vor und lud schließlich zur Diskussion ein, was von den Exkursionsteilnehmern lebhaft genutzt wurde. Herr Staatsanwalt (GL) Jens Rommel, der derzeit an die Bundesanwaltschaft abgeordnet und im Bereich „Terrorismus“ tätig ist, berichtete über die Herausforderungen durch terroristische Vereinigungen, angefangen in der Zeit der RAF über rechtsextremistische Gewalt bis hin zu aktuellen Aktivitäten in Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen, bei dem interessante Kontakte geknüpft werden konnten, besuchten die Liberalen Juristen am Nachmittag den Bundesgerichtshof. Thomas Offenloch, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BGH, führte durch die Räumlichkeiten, erläuterte die Abläufe in der höchsten Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie historische Aspekte der Gebäude. Als besonderer Glücksfall erwies sich, dass die Gruppe bei diesem Rundgang – obwohl Samstag! – auf den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Klaus Tolksdorf traf, der spontan in sein Dienstzimmer einlud und im Rahmen eines kurzweiligen Vortrags mit anschließender Diskussion die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise des Gerichtserläuterte. Besonders interessierten sich die aus der Anwaltschaft stammenden VLJ-Mitglieder dabei für die Zuständigkeit des BGH in Anwaltssachen als Tatsacheninstanz und den sich daraus ergebenden Besonderheiten. Mit Herrn Prof. Tolksdorf, der als Präsident des Bundesgerichtshofs „geborener“ Vorsitzender des dortigen Anwaltssenats ist, hatten sie dabei den Experten schlechthin vor sich.

Der Vorsitzende der VLJ, Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann dankte dem BGH-Präsidenten schließlich für die unverhoffte und spannende Diskussion, die mit einem Gruppenfoto zu Ende ging.

Sodann stand die Besichtigung der neuen Bibliotheksräume auf dem Programm, an die sich eine letzte Fragerunde mit Thomas Offenloch in einem der modernen Sitzungsräume anschloss. Auch diese nutzten die aus allen Bereichen der Juristerei stammenden VLJ-Juristen. Sie waren begeistert von den interessanten Einblicken hinter die Kulissen des Bundesgerichtshofs. Die erste stellvertretende Vorsitzende Sintje Leßner dankte schließlich Thomas Offenloch für die Diskussionen und die Beantwortung aller Fragen.

Der Schatzmeister der VLJ Rechtsanwalt Prof. Dr. Deister dankte dem Vorsitzenden der JuLis-BW, Leif Schubert dafür, dass er mit eine Gruppe Heidelberger Studenten an der Exkursion teilgenommen hat.

Das für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Vorstandsmitglied der VLJ-BW, Rechtsanwältin Stefanie Assmann, kündigte an, eine Fotodokumentation über den Besuch für VLJ-Mitglieder im internen Mitgliederbereich zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt war die Herbstexkursion ein voller Erfolg und gab den VLJ-Mitgliedern die exklusive  Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren und einen Blick hinter die Kulissen in Karlsruhe zu erhalten und sich mit Juristen aus dem ganzen Land auszutauschen. (rex)